SUMIDA AG
Erlau
ISIN DE 0007659302
ISIN DE 0007659336
Absage der am 15. Mai 2020 im Bundesanzeiger für den 25. Juni 2020
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
der SUMIDA AG
Der Vorstand der SUMIDA Aktiengesellschaft hat angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Bayern angeordneten Verhaltensregeln und mit dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für Aktionäre und an der Durchführung der Hauptversammlung beteiligten Personen beschlossen, die am 15. Mai 2020 im Bundesanzeiger für den 25. Juni 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung abzusagen.
Die im Bundesanzeiger am 15. Mai 2020 bekannt gemachte Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos. Die Hauptversammlung 2020 der SUMIDA AG findet nicht am 25.06.2020 statt.
Über den Termin für die Neuansetzung der Hauptversammlung 2020 der Sumida AG
und die Art der Durchführung wird der Vorstand zeitnah entscheiden. Die Einberufung und Einladung wird entsprechend der gesetzlichen Fristen im Bundesanzeiger erfolgen.
Erlau, im Juni 2020
SUMIDA AG
Der Vorstand
SUMIDA AG
Erlau, 94130 Obernzell
ISIN DE 0007659302
ISIN DE 0007659336
und
SUMIDA Europe GmbH
Neumarkt in der Oberpfalz
Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG
Aufgrund des Beherrschungsvertrags zwischen der SUMIDA AG, Obernzell-Erlau, und der SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt in der Oberpfalz vom 22. Januar 2009 erhalten die außenstehenden Aktionäre der SUMIDA AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil. Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,68 je Stammaktie und brutto EUR 0,70 je Vorzugsaktie für jedes volle Geschäftsjahr der SUMIDA AG abzüglich von der SUMIDA AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, woraus sich für das Geschäftsjahr 2018 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,57 je Stammaktie und netto EUR 0,59 je Vorzugsaktie ergibt.
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer werden von der Ausgleichszahlung nicht abgezogen, da es sich um eine Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft im Sinne von § 27 KStG handelt.
Die Ausgleichszahlung wird ab 27.06.2019 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die UniCredit Bank AG.
Obernzell / Neumarkt in der Oberpfalz, im Juni 2019
SUMIDA AG SUMIDA Europe GmbH
Der Vorstand Die Geschäftsführung
SUMIDA AG
Erlau, 94130 Obernzell
ISIN DE 0007659302
ISIN DE 0007659336
und
SUMIDA Europe GmbH
Neumarkt in der Oberpfalz
Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG
Aufgrund des Beherrschungsvertrags zwischen der SUMIDA AG, Obernzell-Erlau, und der SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt in der Oberpfalz vom 22. Januar 2009 erhalten die außenstehenden Aktionäre der SUMIDA AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil. Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,68 je Stammaktie und brutto EUR 0,70 je Vorzugsaktie für jedes volle Geschäftsjahr der SUMIDA AG abzüglich von der SUMIDA AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, woraus sich für das Geschäftsjahr 2017 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,57 je Stammaktie und netto EUR 0,59 je Vorzugsaktie ergibt.
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer werden von der Ausgleichszahlung nicht abgezogen, da es sich um eine Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft im Sinne von § 27 KStG handelt.
Die Ausgleichszahlung wird ab 29.06.2018 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die UniCredit Bank AG.
Obernzell / Neumarkt in der Oberpfalz, im Juni 2018
SUMIDA AG SUMIDA Europe GmbH
Der Vorstand Die Geschäftsführung
SUMIDA Europe GmbH
Neumarkt i. d. OPf.
und
SUMIDA AG
Erlau, 94130 Obernzell
ISIN DE 0007659302
ISIN DE 0007659336
Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG
Aufgrund des Beherrschungsvertrags zwischen der SUMIDA AG, Obernzell-Erlau, und der SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt i. d. OPf., vom 22. Januar 2009 erhalten die außenstehenden Aktionäre der SUMIDA AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil. Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,68 je Stammaktie und brutto EUR 0,70 je Vorzugsaktie für jedes volle Geschäftsjahr der SUMIDA AG abzüglich von der SUMIDA AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, woraus sich für das Geschäftsjahr 2016 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,57 je Stammaktie und netto EUR 0,59 je Vorzugsaktie ergibt.
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer werden von der Ausgleichszahlung nicht abgezogen, da es sich um eine Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft im Sinne von § 27 KStG handelt.
Die Ausgleichszahlung wird ab 30.06.2017 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die UniCredit Bank AG.
Neumarkt i. d. OPf. / Obernzell, im Juni 2017
SUMIDA Europe GmbH SUMIDA AG
Die Geschäftsführung Der Vorstand
SUMIDA Europe GmbH
Neumarkt i.d.Opf.
und
SUMIDA AG
Erlau, 94130 Obernzell
ISIN DE 0007659302
ISIN DE 0007659336
Bekanntmachung über die Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG
Aufgrund des Beherrschungsvertrags zwischen der SUMIDA AG, Obernzell-Erlau, und der SUMIDA Europe GmbH, Neumarkt i.d.OPf., vom 22. Januar 2009 erhalten die außenstehenden Aktionäre der SUMIDA AG als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil. Der Ausgleich beträgt brutto EUR 0,68 je Stammaktie und brutto EUR 0,70 je Vorzugsaktie für jedes volle Geschäftsjahr der SUMIDA AG abzüglich von der SUMIDA AG hierauf zu entrichtender Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, woraus sich für das Geschäftsjahr 2015 eine Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt netto EUR 0,57 je Stammaktie und netto EUR 0,59 je Vorzugsaktie ergibt.
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer werden von der Ausgleichszahlung nicht abgezogen, da es sich um eine Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto der Gesellschaft im Sinne von § 27 KStG handelt.
Die Ausgleichszahlung wird ab 23.06.2016 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die UniCredit Bank AG.
Neumarkt i.d.Opf. / Obernzell, im Juni 2016
SUMIDA Europe GmbH SUMIDA AG
Die Geschäftsführung Der Vorstand